…weil ich meine Familie liebe !  

Unsere Partner:

Für Ihre Finanzierung sind langjährig tätige Spezialisten in den Bereichen der Immobilienfinanzierung, Kapitalanlagen, Immobilienerwerb und Bau Ihrer Traumimmobilie.

Durch über viele Jahre bestehenden Kontakte haben Sie den Vorteil Profis an ihrer Seite zu haben, damit Ihr Vermögen und Ihre Konsumfähigkeit jetzt und auch im Ruhestand nachhaltig sicher sind.

Als spezialisierte Finanzierungsfachleute beraten wir Privatkunden in allen Fragen rund ums „Finanzieren“ bei Kauf, Neubau und Modernisierung von Immobilien.

Dabei wählen wir aus einem Pool von über 130 Banken und Sparkassen das richtige Institut für Ihr Vorhaben aus.

Bei der Auswahl der Bank steht neben Ihren Wünschen, nicht nur die Frage nach den attraktivsten Zinskonditionen an erster Stelle, sondern auch die Auswahl der Laufzeit sowie der Zinsfestschreibungszeit, Restschulden, Sondertilgungsoptionen usw. werden mit beachtet.

Wir beraten Sie im Bezug auf den Einsatz von Eigenmitteln und Eigenleistungen und zeigen Ihnen wie Sie diese Werte mit in die Baufinanzierung einbinden können.

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass es keine Standardlösung bei einer Finanzierung gibt. Für jedes Vorhaben muss ein ganz individuelles Konzept für eine effiziente Immobilienfinanzierung erarbeitet werden.

Unsere Kooperationspartner haben sich gemeinsam mit Kooperationsanwälten auf die Erstellung rechtsgültiger Vorsorgedokumente, deren Lagerung und regelmäßiger Aktualisierung spezialisiert.

Mit unseren Produkten wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament sowie Unternehmervollmacht bedienen wir dabei die unterschiedlichen Bedarfe von Privatkunden und Unternehmen.

Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen aufgrund derer gerichtliche Betreuung angeordnet wird.

Und eben auch die Möglichkeit, diese Dinge durch selbstgewählte Personen Ihres Vertrauens  so regeln zu lassen, dass Ihre Vorstellungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Dafür braucht es Ihre Initiative durch rechtzeitige Erstellung rechtskonformer Vollmachten und Verfügungen.

Selbiges gilt für den Sterbefall. Wenn kein Testament erstellt wird greift die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Wer hier individuellen Regelungsbedarf hat, muss ein rechtskonformes Testament erstellen.

 


 


 

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